Terminvergabe

Ich gehe ab dem 23.09. bis voraussichtlich Ende Oktober in Elternteilzeit, so dass meine Terminvergaben eingeschränkt sind. Telefonisch bin ich in diesem Zeitraum nicht zu erreichen. (Stand: September 2024)

Wenden Sie sich auch gerne bei der Terminservicestelle / 116117. Dort stelle ich auch regelmäßig freie Termine ein.
Folgetermine werden je nach Indikation, Passung und Bedarfslage nach dem Erstgespräch vereinbart.

Bitte vergessen Sie nicht, Name, Anschrift und Telefonnummer anzugeben, und zu welchen Zeiten sie aktuell grundsätzlich Termine wahrnehmen können (z.b. Arbeitszeiten, Krankschreibung) , andernfalls können die Anfragen nicht bearbeitet werden.

Falls Sie einen Termin absagen müssen, teilen Sie mir dies bitte bis 48h vorher mit, damit der Termin neuvergeben werden kann, und der reibungslose Ablauf der Bestellpraxis eingehalten werden kann (mindestens jedoch 24h vor Terminbeginn). Andernfalls wird bei Nichterscheinen zu einem vorher vereinbarten Termin leider ein Ausfallhonorar im Sinne von §615 BGB in Höhe von 50€ fällig, welches nicht von der Krankenkasse übernommen wird.

In begründeten Fällen können die Termine alternativ auch als Videosprechstunden durchgeführt werden, dies ist auch kurzfristig möglich.

Bitte machen Sie nur Termine für sich selbst, und nicht in Namen anderer Personen.

Persönlich erreichen Sie die Praxis (gemäß §1 Abs. 8 der Psychotherapie-Richtlinie) zu den unten aufgeführten Sprechzeiten.

Erstgespräche finden regelmäßig in Form der Psychotherapeutischen Sprechstunde (gemäß §11 Psychotherapie-Richtlinie) mindestens zweimal wöchentlich statt, so dass es auch ohne lange Wartezeiten schon zu ersten Gesprächen kommen kann. Bitte bringen Sie ihre Versicherungskarte mit. Falls es im Vorfeld stationäre Behandlungen gab, ist das mitbringen von Entlassbriefen erwünscht.