Gutachten § 6 WaffG

Für Sportschützen / Jäger bieten wir die Begutachtung der persönlichen Eignung / Zuverlässigkeit nach § 6 Waffengesetz an.

Ein Gutachten nach § 6 WaffG prüft Ihre persönliche Eignung zum Umgang mit Waffen. Es wird von der Waffenbehörde bei begründeten Zweifeln (z.B. im Zusammenhang mit Suchtmitteln, psychischer Auffälligkeit) oder verpflichtend für Sportschützen unter 25 Jahren angeordnet und zB. durch einen Fachpsychologen mit Zusatzqualifikation für Verkehr, oder Psychotherapeuten durchgeführt

Als Diplom-Psychologe mit Approbation besitze die fachliche Qualifikation zur Begutachtung nach § 6 WaffG durch die Fortbildung an der Deutschen Psychologen Akademie.

Die Kosten variieren je nach Aufwand. Es werden beim persönlichen Kontakt in meiner Praxis in Bramsche bei Osnabrück pauschal 200€ (zzgl. MwSt) fällig, wo Sie Ihren Fall und Situation vorstellen können. Anschließend besprechen wir, ob ein schriftliches Gutachten erstellt werden soll.

Da die Behörde häufig einen knappen Zeitrahmen vorgibt, werden Anfragen zügig beantwortet und ein Termin bereitgestellt.

Schreiben Sie mir dafür am besten eine Mail mit ihren Kontaktdaten und Anlass an gutachten@falk-tiemann.de